Einspeisevergütung Solarstrom
Die Einspeisevergütung für Solarstrom netzgekoppelter Photovoltaikanlagen wird im EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz, "Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien") geregelt. Die Berechnung ergibt sich aus dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Anlage (nach vorheriger Anmeldung), der Anlagenleistung und der Bauart und wird für 20 Jahre garantiert. Da das EEG u.a. bewirken soll, dass möglichst schnell eine hohe Leistung aus regenerativen Energiequellen erreicht werden soll, sind die Werte degressiv, d.h. je später die Anlage in Betrieb genommen wird, desto geringer ist die garantierte Vergütung.
Einspeisevergütung nach EEG
Die Höhe der Einspeisevergütung wird im EEG klar geregelt. Unterschieden wird nach Anlagengröße, Bauart und Inbetriebnahmedatum. Die nachstehenden Vergütungen gelten für "Solare Strahlungsenergie an oder auf Gebäuden" gem. §33 EEG. Diverse Zusatzregelungen regeln ausserdem Details zu Zeiträumen und Höhe der Vergütung.
| Inbetriebnahme: | |||||
| (Anlagenleistung) | bis 12/2009 | bis 06/2010 | bis 09/2010 | bis 12/2010 | in 2011 |
| >= 30kW | 43,01 | 39,14 | 34,05 | 33,03 | 30,06 |
| 30kW >= 100kW | 40,91 | 37,23 | 32,39 | 31,42 | 28,59 |
| 100kW >= 1000kW | 39,58 | 35,23 | 30,65 | 29,73 | 26,75 |
| > 1000kW | 33,00 | 29,37 | 25,55 | 24,79 | 23,26 |
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Einspeisevergütung in €-Cent pro kW lt. EEG bei Inbetriebnahme im Jahr X; Stand Juli 2010; Für 2012 mit Degression von 9% bzw. 10%; Alle Angaben ohne Gewähr! |
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Eigenverbrauchsvergütung
Durch die Eigenverbrauchsvergütung kann der Ertrag der Anlage nochmals gesteigert werden. (=> mehr zur Eigenverbrauchsvergütung)
